Tigercat Industries verpflichtet sich zu einer verantwortungsvollen Geschäftstätigkeit weltweit. Im Einklang mit unseren Werten verbieten wir strengstens jede Form von Zwangs- oder Kinderarbeit und erwarten dies auch von unseren Lieferanten und deren Lieferketten.
Der Zweck dieser Richtlinie ist es, unser klares Bekenntnis zu den Menschenrechten und unsere Verpflichtung zu bekräftigen, nicht zur Ausbeutung von Zwangs- oder Kinderarbeit bei der Herstellung von Tigercat Geräten beizutragen, diese zu unterstützen oder zu ermöglichen.
Tigercats Begriffsbestimmungen zu Kinder- und Zwangsarbeit
Kind
Für die Zwecke dieser Grundsätze definiert Tigercat unabhängig von nationalen Gesetzen, lokalen Gesetzen oder Vorschriften als Kind jede Person, die jünger als 15 Jahre ist. An Standorten und Orten, an denen nationale oder lokale Gesetze oder Vorschriften ein Mindestalter für die Beschäftigung von mehr als 15 Jahren vorsehen oder zusätzliche Beschränkungen für Tätigkeiten wie gefährliche Arbeiten auferlegen, müssen diese Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
Gefährliche Arbeit
Arbeit unter gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Bedingungen, die aufgrund der Arbeitsbedingungen zum Tod, zu Verletzungen oder zu Krankheiten führen kann. Zu gefährlichen Arbeiten zählen unter anderem:
Arbeiten unter Tage, unter Wasser, in gefährlichen Höhen oder in engen Räumen.
Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, Geräten und Werkzeugen oder Arbeiten, die das manuelle Handhaben oder Transportieren schwerer Lasten erfordern.
Arbeiten in einer gesundheitsschädlichen Umgebung, in der Arbeitnehmer gefährlichen Stoffen, Wirkstoffen oder Prozessen oder gesundheitsschädlichen Temperaturen, Lärmpegeln oder Vibrationen ausgesetzt sind.
Arbeiten unter besonders schwierigen Bedingungen, wie z. B. Arbeiten mit langen Arbeitszeiten oder nachts oder Arbeiten, bei denen die Arbeitnehmer in unangemessener Weise auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers festgehalten werden.
Zwangsarbeit
Arbeit oder Dienstleistungen, die von einer Person unter Umständen erbracht oder angeboten werden, die
nach vernünftigem Ermessen zu der Annahme führen könnten, dass die Sicherheit dieser Person oder die Sicherheit einer ihr bekannten Person gefährdet wäre, wenn sie die Arbeit oder Dienstleistung nicht erbringt oder anbietet; oder
die von einer Person unter Androhung einer Strafe verlangt werden und für die sich die betreffende Person nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat.
Tigercats Verpflichtung:
Tigercat bestätigt, dass die Arbeitnehmer, die zur Herstellung und Lieferung der angebotenen Waren und Dienstleistungen ganz oder teilweise eingesetzt werden, in keinem Fall Kinder unter 15 Jahren oder, im Falle gefährlicher Arbeiten, unter 18 Jahren sind. Tigercat bestätigt, dass das Unternehmen wissentlich keine Kinderarbeit einsetzt.
Tigercat bestätigt, dass die Arbeitnehmer, die das Unternehmen zur Herstellung und Lieferung der angebotenen Waren und Dienstleistungen ganz oder teilweise einsetzt und einsetzen wird, in allen Fällen freiwillig arbeiten. Tigercat bestätigt, dass das Unternehmen wissentlich keine Zwangsarbeit einsetzt.
Tigercats Erwartungen an die Lieferkette:
Tigercat erwartet, dass seine Lieferanten und deren Lieferketten sich der oben genannten Verbote von Kinder- und Zwangsarbeit voll bewusst sind und bei der Herstellung von Teilen und Materialien, die ganz oder teilweise an Tigercat geliefert werden, weder direkt noch indirekt Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder deren Einsatz erleichtern.
Stellt Tigercat fest, dass ein Verstoß oder eine Verletzung der einschlägigen Gesetze oder Vorschriften vorliegt, benachrichtigt Tigercat den Lieferanten, und der Lieferant hat den Verstoß oder die Verletzung unverzüglich zu beheben. Wenn Tigercat feststellt, dass der Lieferant den Verstoß oder die Zuwiderhandlung nicht behoben hat, kann Tigercat den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei diese Kündigung aus wichtigem Grund erfolgt.
Die Bestellbedingungen von Tigercat verlangen von den Lieferanten die Einhaltung dieser Richtlinie, wonach sie keine Kinder- oder Zwangsarbeit einsetzen oder wissentlich in Anspruch nehmen dürfen.
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